Bauantrag
Für die folgenden Bauvorhaben sind zuvor Bauanträge an den Vorstand zu richten:
Der Antrag muss die folgenden Informationen enthalten (jede Unterlage in 4-facher Ausführung beibringen!):
Kündigung des Pachtvertrages
Wenn Sie beabsichtigen Ihren Kleingarten aufzugeben, ist folgendes Verfahren einzuhalten:
Sie müssen schriftlich den Pachtvertrag für den Kleingarten und die Mitgliedschaft in Kleingärtnerverein Wohlfahrt e.V. kündigen. Für das laufende Jahr muss bis spätestens zum 3. Juni d.J. die Kündigung zum 30. November d.J. vorliegen.
Da nicht immer sofort eine Neuverpachtung des Kleingartens möglich ist, ist es erforderlich die Nutzung des Kleingartens in der Übergangszeit zu regeln. Dazu ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Nach Eingang der Kündigung und der unterschriebenen Vereinbarung veranlasst der Vorstand die Wertermittlung Ihres Kleingartens.
Sie haben Anspruch auf den in der Wertermittlung festgesetzten Entschädigungsbetrag. Die Auszahlung erfolgt bei einer Neuverpachtung des Kleingartens.
Die Neuverpachtung des Kleingartens erfolgt nur durch den erweiterten Vorstand des Kleingärtnervereins. Dieser führt auch eine Bewerberliste über potentielle Interssenten. Bitte informieren Sie sich bei den Vorstandsmitgliedern.
Ein vorbereitetes Kündigungsschreiben finden Sie hier: Formular Kündigung